Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fassung vom 2. November 2026. NOVA Succession GmbH, Mauernstraße 31, 29221 Celle.
Teil A – Bedingungen für Auftraggeber
§ 1 Geltungsbereich, Anbieter
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Überführung von Kraftfahrzeugen auf eigener Achse („Fahrten“). Sie gelten auch für die Nutzung der Plattform NOVA Fahrten unter move.app2drive.com und der zugehörigen App („Plattform“).
1.2 Anbieter und Vertragspartner ist die NOVA Succession GmbH, Mauernstraße 31, 29221 Celle, Amtsgericht Lüneburg HRB 213404, Geschäftsführer Joachim Enders („NOVA“).
1.3 Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Mit der Registrierung bestätigt der Auftraggeber, dass er in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nicht, auch wenn NOVA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Leistungen von NOVA
2.1 NOVA führt die vom Auftraggeber auf der Plattform eingestellten Fahrten durch. Dazu setzt NOVA selbständige, von NOVA geprüfte Fahrer und Fahrdienste ein („Fahrdienste“).
2.2 NOVA prüft jeden Fahrdienst vor der ersten Fahrt. Geprüft werden:
- Fahrerlaubnis (Vorder- und Rückseite, Gültigkeit)
- Ausweis
- Gewerbeanmeldung
- umsatzsteuerliche Angaben
Das Ergebnis und die Ablaufdaten der Unterlagen hält NOVA aktuell.
2.3 Zu jeder Fahrt erstellt der Fahrdienst ein Übernahme- und ein Abgabeprotokoll. Jedes Protokoll enthält:
- sieben festgelegte Bilder des Fahrzeugs
- Tachostand und Tankstand
- vorhandene Schäden
- Uhrzeit und Standort
- die Unterschrift des Fahrers
Die Protokolle stehen dem Auftraggeber sofort auf der Plattform zur Verfügung.
2.4 Ein Anspruch darauf, dass eine eingestellte Fahrt zu einem bestimmten Zeitpunkt oder überhaupt übernommen wird, besteht erst mit der Vergabe (§ 3.3).
2.5 NOVA darf die Plattform zeitweise einschränken, soweit Wartung, Sicherheit oder Kapazität dies erfordern. NOVA hält solche Einschränkungen so kurz wie möglich.
§ 3 Einstellen und Vergabe von Fahrten
3.1 Der Auftraggeber stellt Fahrten mit folgenden Angaben ein:
- Abholort und Abholzeitfenster
- Abgabeort und Abgabefrist
- Fahrzeug
- besondere Bedingungen (z. B. rote Kennzeichen, Anhänger, Kennzeichen demontieren, vollgetankt zurückgeben, Wäsche)
- Annahmefrist
Er ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben richtig und durchführbar sind.
3.2 Der Fahrtpreis ergibt sich aus dem bei Anlage angezeigten Festpreis oder aus einer gesonderten Vereinbarung.
3.3 Die Fahrt ist vergeben, sobald ein Fahrdienst sie zum ausgeschriebenen Preis übernimmt oder der Auftraggeber einem Preisvorschlag den Zuschlag gibt. Bei Direktzuteilung gilt die Annahme durch den zugeteilten Fahrdienst. Der Auftraggeber wird über die Vergabe per E-Mail und Push-Nachricht informiert.
3.4 Bleibt eine Fahrt bis zum Ende der Annahmefrist unvergeben, kann der Auftraggeber die Frist verlängern oder die Fahrt kostenfrei stornieren.
3.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Fahrzeug, Schlüssel, Fahrzeugpapiere und, soweit nötig, Vollmacht und Kennzeichen zur vereinbarten Zeit am Abholort bereitliegen. Das Fahrzeug muss verkehrssicher und zugelassen sein. Verzögerungen aus seinem Bereich gehen zu seinen Lasten.
§ 4 Preise, Zusatzkosten, Zahlung
4.1 Alle Preise auf der Plattform sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das gilt für Festpreise, Preisvorschläge, Preislimits, Zusatzkosten, Ausfallpauschalen und Gebühren.
4.2 Zusatzkosten, die auf Weisung des Auftraggebers oder nach den Bedingungen der Fahrt anfallen, werden zum Nettobetrag des Belegs zuzüglich Umsatzsteuer weiterberechnet. Dazu zählen Kraftstoff, Wäsche und Ladestrom. Der Beleg wird auf der Plattform hinterlegt.
4.3 NOVA rechnet die freigegebenen Fahrten je Zeitraum mit einer Rechnung ab. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.4 Bei Zahlungsverzug gelten die Gebühren der Gebührenordnung auf der Plattform (Mahngebühr, Verzugsgebühr). Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
4.5 Für die Fahrzeuge der eigenen Flotte von NOVA gilt eine Kostenübersicht statt einer Rechnung. Teil A gilt dafür sinngemäß.
§ 5 Abnahme und Freigabe
5.1 Nach der Abgabe prüft der Auftraggeber die Fahrt anhand des Abgabeprotokolls. Er gibt sie auf der Plattform frei oder meldet Mängel und Schäden mit Beschreibung.
5.2 Hat der Auftraggeber eine Fahrt nicht innerhalb von 48 Stunden nach Eingang des Abgabeprotokolls freigegeben und auch keinen Mangel gemeldet, gilt sie als freigegeben. Samstage, Sonntage und Feiertage in Niedersachsen zählen dabei nicht mit.
5.3 Schäden, die im Übernahmeprotokoll nicht vermerkt sind und im Abgabeprotokoll erscheinen, gelten als während der Fahrt entstanden. Schäden, die im Übernahmeprotokoll vermerkt sind, gelten als vorhanden.
5.4 Einwendungen gegen eine Rechnung sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu erheben. Für die nachträgliche Beanstandung einer bereits bezahlten oder ausdrücklich akzeptierten Rechnung gilt die Gebühr aus der Gebührenordnung.
§ 6 Stornierung
6.1 Bis zur Vergabe kann der Auftraggeber eine Fahrt jederzeit kostenfrei stornieren.
6.2 Nach der Vergabe fällt eine Ausfallpauschale an. Sie richtet sich nach dem Vorlauf bis zum Beginn des Abholzeitfensters:
| Vorlauf | Ausfallpauschale |
|---|---|
| weniger als 24 Stunden | 50 % des Fahrtpreises |
| weniger als 3 Tage | 25 % des Fahrtpreises |
| 3 Tage oder mehr | keine |
Beträge unter 10 € werden nicht berechnet. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
6.3 Ist das Fahrzeug am Abholort zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht übergabebereit, gilt das als Stornierung mit weniger als 24 Stunden Vorlauf. Zusätzlich sind nachgewiesene An- und Abreisekosten des Fahrdienstes zu erstatten.
6.4 Kann ein Fahrdienst eine vergebene Fahrt nicht durchführen, stellt NOVA die Fahrt erneut ein oder vergibt sie an einen anderen Fahrdienst. Gelingt das nicht rechtzeitig, informiert NOVA den Auftraggeber unverzüglich. Wer storniert hat, wird auf der Plattform festgehalten.
§ 7 Haftung und Versicherung
7.1 Der Auftraggeber hält für die zu überführenden Fahrzeuge eine Vollkaskoversicherung vor, die auch Fahrten durch von NOVA eingesetzte Fahrer deckt. Auf Verlangen weist er sie nach.
7.2 Für Schäden am überführten Fahrzeug, die der eingesetzte Fahrer leicht fahrlässig verursacht, haften NOVA und der Fahrdienst je Schadensfall bis zur Höhe von 500 € (Selbstbeteiligung). Darüber hinausgehende Schäden reguliert der Auftraggeber über seine Versicherung.
7.3 Im Übrigen haftet NOVA unbeschränkt nur:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
- bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- nach dem Produkthaftungsgesetz
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, höchstens 50.000 € je Schadensfall.
7.4 Bußgelder und Verwarnungsgelder, die ein Fahrer während der Fahrt verursacht, trägt der Fahrdienst. NOVA gibt Anhörungen an ihn weiter.
7.5 Schäden sind über die Plattform mit Bildern zu melden. Spätester Zeitpunkt ist die Frist nach § 5.2.
§ 8 Pflichten des Auftraggebers, Zugänge
8.1 Der Auftraggeber hält seine Angaben aktuell, insbesondere Anschrift, Ansprechpartner und Rechnungsdaten.
8.2 Zugänge sind persönlich. Der Auftraggeber kann für seine Mitarbeiter eigene Zugänge mit Rollen anlegen. Er verantwortet ihr Handeln auf der Plattform wie eigenes.
8.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Hinweise auf Missbrauch meldet der Auftraggeber unverzüglich.
8.4 Der Auftraggeber kann einzelne Fahrdienste für seine Fahrten sperren. Begründen muss er das nicht.
§ 9 Kundenschutz
9.1 Der Auftraggeber beauftragt Fahrdienste, die er über die Plattform kennengelernt hat, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach nicht unmittelbar oder über Dritte an NOVA vorbei.
9.2 Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber eine Vertragsstrafe von 20.000 €. Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
§ 10 Laufzeit, Kündigung, Sperre
10.1 Der Nutzungsvertrag beginnt mit der Freischaltung des ersten Zugangs und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 14 Tagen in Textform kündigen. Bereits vergebene Fahrten werden zu Ende geführt und abgerechnet.
10.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- wiederholtem Zahlungsverzug
- Fahrten, die nach Zeit oder Angaben nicht durchführbar sind und wiederholt eingestellt werden
- unberechtigt verweigerter Freigabe oder Zusatzkostenerstattung
- Verstoß gegen § 9
- missbräuchlicher Nutzung der Plattform
10.3 Bei konkreten Anhaltspunkten für einen Verstoß kann NOVA statt einer Kündigung Fahrten zurückhalten, verwarnen oder Zugänge vorübergehend sperren. Die berechtigten Interessen des Auftraggebers berücksichtigt NOVA dabei.
§ 11 Nutzung der Plattform, Schutzrechte
11.1 Software, Inhalte und Gestaltung der Plattform stehen NOVA zu. Der Auftraggeber erhält für die Vertragsdauer ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Plattform für eigene Fahrten zu nutzen.
11.2 Untersagt sind:
- automatisiertes Auslesen
- Kopieren von Inhalten oder Kontaktdaten außerhalb der eigenen Fahrten
- übermäßige Belastung der Plattform
- Zurückentwickeln der Software
§ 12 Datenschutz, Vertraulichkeit
12.1 NOVA verarbeitet personenbezogene Daten nach der Datenschutzerklärung unter move.app2drive.com/datenschutz.html. Der Auftraggeber stellt sicher, dass er Daten seiner Mitarbeiter und Ansprechpartner an NOVA weitergeben darf.
12.2 Beide Seiten behandeln nicht offenkundige Informationen der anderen Seite vertraulich, insbesondere Preise, Fahrzeugdaten und Protokolle. Sie nutzen sie nur zur Durchführung dieses Vertrags.
§ 13 Kommunikation
Mitteilungen erfolgen über die Plattform, per E-Mail und per Push-Nachricht. Der Auftraggeber hält mindestens eine gültige E-Mail-Adresse hinterlegt.
§ 14 Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Celle.
14.2 NOVA kann diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderung wird mindestens 4 Wochen vor Inkrafttreten in Textform angekündigt. Widerspricht der Auftraggeber nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die neuen Bedingungen. Auf diese Folge wird in der Ankündigung hingewiesen. Bei Widerspruch können beide Seiten nach § 10.1 kündigen.
14.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Teil B – Bedingungen für Fahrdienste und Fahrer
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Bedingungen gelten für Fahrer und Fahrdienste, die über NOVA Fahrten Überführungen für die NOVA Succession GmbH übernehmen („Fahrdienst“). Anbieter ist NOVA wie in Teil A § 1.2.
1.2 Fahrdienste sind selbständige Unternehmer. Ein Arbeitsverhältnis mit NOVA entsteht nicht. Der Fahrdienst entscheidet frei, ob und welche Fahrten er übernimmt.
1.3 Ein Fahrdienst kann eigene Fahrer in sein Team einladen. Er verantwortet ihr Handeln wie eigenes. Jeder Fahrer wird vor der ersten Fahrt einzeln geprüft.
§ 2 Registrierung und Prüfung
2.1 Vor der ersten Fahrt lädt der Fahrdienst folgende Unterlagen hoch:
- Fahrerlaubnis (Vorder- und Rückseite)
- Ausweis
- Gewerbeanmeldung
- umsatzsteuerliche Angabe: Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder USt-IdNr.
- Anschrift und Bankverbindung
Freiwillig kann er einen Haftpflichtnachweis hochladen. NOVA prüft die Unterlagen und schaltet den Fahrdienst frei.
2.2 Der Fahrdienst hält seine Angaben aktuell. Er meldet unverzüglich, wenn:
- die Fahrerlaubnis entzogen wird
- die Fahrerlaubnis eingeschränkt wird
- ein Fahrverbot verhängt wird
- eine Unterlage abläuft
Ohne gültige Fahrerlaubnis darf keine Fahrt angetreten werden.
2.3 Der Fahrdienst sorgt selbst für die Abführung seiner Steuern und Sozialversicherungsbeiträge. Für Fahrer, die er beschäftigt, zahlt er mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Auf Verlangen bestätigt er beides.
§ 3 Übernahme von Fahrten
3.1 In der Börse sieht der Fahrdienst die Fahrten, für die er geprüft und qualifiziert ist. Mit „Übernehmen“ nimmt er die Fahrt zum angezeigten Honorar verbindlich an.
3.2 Statt zu übernehmen, kann der Fahrdienst einen Preisvorschlag abgeben. An den Vorschlag ist er gebunden, bis er ihn zurückzieht oder die Fahrt vergeben ist. Mit dem Zuschlag kommt der Auftrag zum vorgeschlagenen Honorar zustande.
3.3 Fahrten, die NOVA dem Fahrdienst direkt zuteilt, nimmt er mit Bestätigung auf der Plattform an.
3.4 Ein übernommener Auftrag darf nur an einen geprüften Fahrer des eigenen Teams weitergegeben werden. Kann der Fahrdienst die Fahrt nicht durchführen, gibt er sie unverzüglich über die Plattform zurück.
§ 4 Durchführung
4.1 Der Fahrdienst führt die Fahrt sorgfältig, auf direktem Weg und innerhalb der vereinbarten Zeiten durch. Die Straßenverkehrsordnung und die besonderen Bedingungen der Fahrt sind einzuhalten.
4.2 Bei Übernahme und Abgabe erstellt der Fahrer auf der Plattform je ein Protokoll mit:
- den sieben festgelegten Bildern
- Tachostand und Tankstand
- vorhandenen Schäden
- seiner eigenen Unterschrift
Mit der Unterschrift bestätigt er, dass Bilder und Angaben den Zustand des Fahrzeugs zeigen. Ist bei der Übergabe jemand vor Ort, trägt er dessen Namen ein.
4.3 Nicht erlaubt sind:
- Mitnahme von Beifahrern
- Privatfahrten und Umwege
- Rauchen im Fahrzeug
- Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte
4.4 Unfälle, Schäden, Pannen und Verzögerungen meldet der Fahrer sofort über die Plattform oder telefonisch an NOVA.
§ 5 Honorar, Zusatzkosten, Abrechnung
5.1 Alle Preise und Honorare sind Nettobeträge. Ist der Fahrdienst kein Kleinunternehmer, kommt die gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.
5.2 Das vereinbarte Honorar wird ungekürzt gutgeschrieben. Es gibt keine Vermittlungsgebühr, kein Factoring und keinen Abzug für die Auszahlung.
5.3 Auslagen, die nach den Bedingungen der Fahrt oder auf Weisung anfallen, insbesondere Kraftstoff, Ladestrom und Wäsche, tätigt der Fahrdienst im Namen und für Rechnung von NOVA. NOVA erstattet sie in Höhe des Bons (brutto) als Auslagenersatz; die Erstattung ist ein durchlaufender Posten und enthält keine Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass der Fahrdienst den Bon auf der Plattform fotografiert. Die An- und Abreise des Fahrers, auch Fahrkarten, ist mit dem Honorar abgegolten.
5.4 NOVA rechnet freigegebene Fahrten im Gutschriftverfahren nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG ab. Der Fahrdienst ist damit einverstanden und stellt keine eigene Rechnung. Die Gutschrift steht als PDF auf der Plattform. Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zu erheben.
5.5 Der Betrag der Gutschrift wird innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Erstellung auf das hinterlegte Konto überwiesen.
§ 6 Storno und Rückgabe
6.1 Storniert der Auftraggeber eine vergebene Fahrt, erhält der Fahrdienst die Ausfallpauschale nach Teil A § 6.2.
6.2 Gibt der Fahrdienst eine übernommene Fahrt zurück oder erscheint er nicht, trägt er die Ausfallpauschale nach derselben Staffel. Sie wird mit der nächsten Gutschrift verrechnet. Die Fahrt geht zurück in die Börse.
6.3 Wer storniert hat, wird auf der Plattform festgehalten.
§ 7 Haftung und Versicherung
7.1 Die Fahrzeuge sind über den Auftraggeber vollkaskoversichert. Bei einem leicht fahrlässig verursachten Schaden am überführten Fahrzeug trägt der Fahrdienst eine Selbstbeteiligung von 500 € je Schadensfall. Darüber hinaus haftet er nicht.
7.2 Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Fahrdienst unbeschränkt. Das gilt insbesondere bei:
- Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis
- Fahren unter Alkohol oder Drogen
- verbotenen Beifahrern oder Privatfahrten
7.3 Schäden, die im Übernahmeprotokoll nicht vermerkt sind und bei der Abgabe festgestellt werden, gelten als während der Fahrt entstanden.
7.4 Bußgelder und Verwarnungsgelder aus der Fahrt trägt der Fahrdienst.
§ 8 Kundenschutz, Vertraulichkeit
8.1 Der Fahrdienst übernimmt für Auftraggeber, die er über die Plattform kennengelernt hat, während der Vertragslaufzeit und 12 Monate danach keine Überführungen an NOVA vorbei. Er wirbt sie auch nicht ab.
8.2 Für jede schuldhafte Zuwiderhandlung zahlt der Fahrdienst eine Vertragsstrafe von 20.000 €. Weitergehender Schaden bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird darauf angerechnet.
8.3 Fahrzeugdaten, Adressen, Codes, Schlüsselhinweise und Protokolle behandelt der Fahrdienst vertraulich. Er nutzt sie nur für die jeweilige Fahrt.
§ 9 Laufzeit, Kündigung, Sperre
9.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn jederzeit in Textform kündigen. Übernommene Fahrten werden zu Ende geführt.
9.2 Bei Verstößen kann NOVA den Fahrdienst verwarnen, für Fahrten sperren oder fristlos kündigen. Das gilt insbesondere bei:
- unvollständigen Protokollen
- wiederholter Unpünktlichkeit
- Verstößen gegen § 4.3 oder § 8
- falschen Angaben in den Unterlagen
§ 10 Datenschutz, Schlussbestimmungen
10.1 Für den Datenschutz gilt die Datenschutzerklärung der Plattform. Bei der Übernahme und Abgabe erfasst die Plattform den Standort. Unterlagen und Ablaufdaten werden für die Dauer der Zusammenarbeit gespeichert.
10.2 Teil A § 13 und § 14 gelten entsprechend.